Vor kurzem hatten wir darüber berichtet, dass vom Bundesbauministerium ein BIM Mandat auch für Hochbauprojekte erlassen wurde, was jedoch nicht ganz richtig ist. Inzwischen wurde schon auf der Seite der buildingSMART der korrekte Erlass veröffentlicht.
Zusätzlich haben wir beim Bundesbauministerium nachgefragt und vom Pressesprecher Herrn Kübler folgende Antwort erhalten, die wir gerne zitieren möchten:
“...Das Bundesbauministerium hat sich mit diesem Erlass an die 16 Bauverwaltungen gewandt und diese gebeten, bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Mio. Euro Einzelbaukosten ab sofort den Nutzer bei dessen Planung dahingehend zu beraten, ob für ihn eine digitale Unterstützung (BIM) von Konzepterstellung, Planung, Durchführung und anschließenden Betrieb sachdienlich sein könnte (Pflichtberatungsgegenstand). Es wird also – und das ist in dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang ganz wichtig – in dem Erlass nicht vorgeschrieben, BIM bei jeder Baumaßnahme einzusetzen: Es ist nicht so, dass künftig alle investiven zivilen Bundesbauvorhaben über 5 Mio. Euro mit BIM geplant werden müssen. Es soll zunächst nur eine Prüfung der „BIM-Geeignetheit“ vorgenommen und mit den jeweiligen Maßnahmenträgern/Nutzern abgeklärt werden, ob sie zur Übernahme von möglichen Mehrkosten bereit sind, die je nach auftraggeberseitigen BIM-Anforderungen im Einzelfall verschieden sein können. Die dadurch evtl. entstehenden Honorarmehrkosten wären im Regelfall nicht durch die Grundleistungsbilder der HOAI abgedeckt.
Zusätzlich haben wir die Bauverwaltungen aufgefordert, für ihre eigenen Planungs- und Bauprozesse regelmäßig zu prüfen, ob BIM bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Mo. Euro für einen Einsatz geeignet wäre.